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so langsam fall ich hier vom Glauben ab. Kommt meine Frau grad vom TÜV und fällt durch wegen nicht vorhandener Leuchtweitenregulierung. Wagen ist erstzugelassen 14.02.1990. LWR Pflicht ab 01.01.1990.
Es gab den 2er Polo doch niemals mit LWR oder?? Weiss einer wie die Regelung für die ltzten in 1990 produzierten war/ist? Ausnahmeregelung?
Kann doch nicht sein, dass der jetzt 22 Jahre OK ist und im Jahr 2013 nun auf einmal nicht mehr?
Gruss
Verfasst am: Mo Jan 28, 2013 5:43 pm
G-nuch
Anmeldung: 20.02.2007
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Beiträge: 1343
Wohnort: Thüringen
Moderator
Totaler Schwachsinn,
gabs nicht mit LWR !! Der TÜVer gehört erschlagen !!!!
Flippen die eigentlich langsam alle & überall aus !!??? :evil: :kopfmauer:
Normalerweise müßte der Wagen eine Ausnahmegenehmigung dafür haben. Die ist untem im freien Feld des Fahrzeugscheins eingetragen. Falls du schon die neueren Papiere hast, kann es natürlich sein, daß sie das nicht aus den alten Papieren übernommen haben.
Wenn der alte Brief noch vorhanden ist, würde ich dort mal einen Blick hinein werfen.
Verfasst am: Mo Jan 28, 2013 8:47 pm
polog4ever
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Alter: 41
Beiträge: 284
Experte
Hallo
esgibt nur eine Ausnahme im Brief: "Ausnahme: Ausrichtung des Abblendlichtbündels entspricht nicht Richtlinie 76/756/EWG"
Ja natürlich fahre ich jetzt woanders hier, nur diesmal hatte ich Glück, weil ich die Gebührennicht bezahlen brauchte, das kann morgen schon wieder anders sein (erstmal vorher telefonieren).
Ich versteh echt langsam auch nicht mehr was bei uns so los ist. Macht doch bald keinen Spaß mehr.
Wenn ich das richtig sehe, dann hätte der Wagen im Februar 1990 überhaupt nicht zugelassen werden dürfen (weil keine ABE, weil kein LWR)??? Also irgendwas ist da echt faul.
Kennt jemand die Inhalt der Nachträge zur Polo ABE C292/1? Sind fünf an der Zahl (Stand 1990).
Gruss
Andre
Verfasst am: Mo Jan 28, 2013 9:14 pm
polo1G60
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General
hallo,
handelt es sich bei dem polo um einen ausgenullten, laut typ und ausfuehrungsschluesselnummer? das waere noch interessant zu wissen.
bei uns gibts dann noch ne sonderregelung, wenn die nachruestung glaub mehr als 10% des wagenwertes betraegt, faellt die nachruestung auch flach.
so ist es mal bei uns im saarland (muss den genauen wortlaut mal raussuchen)
Verfasst am: Mo Jan 28, 2013 9:19 pm
polog4ever
Anmeldung: 03.03.2006
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Experte
Hallo
nein ist kein Importfahrzeug!
Verfasst am: Mo Jan 28, 2013 9:27 pm
Polo32fgt
Anmeldung: 08.05.2011
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Beiträge: 1053
Wohnort: Horst
Moderator
Einfach Briefkopie ins Auto legen bzw. mit zum TÜV nehmen. Is halt ein EM wenn die LWR nicht vorhanden ist bzw nicht funzt.
...wenn ich das alles lese und hör, da könnt ich platzen !!! :evil:
Wenn ja alles im Ermessen des Prüfers liegt, muß ich wohl damit rechnen das wenn der nur noch alle Autos mit Schiebedach Tüv bekommen sollen, ich mir nen Loch ins Dach sägen muß !!??? :?: :roll:
...und ab 2014 dann nur noch mit Anhängerkupplung oder was !!???? :?: :evil:
mittlerweile laeuft auch bei jedem pruefer das gleiche programm => einheitlicher maengelbaum
da hast de als pruefer kein spielraum mehr und wenn du es machst und sie kontrollieren gerade hast de die a-karte gezogen :roll:
Verfasst am: Do Jan 31, 2013 9:03 pm
polog4ever
Anmeldung: 03.03.2006
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Experte
so Plakette ist drauf. Trotzdem irgendwie ätzend die Story.
Muss Euch morgen mal die kreative Antwort vom Volkswagen Kundendienst hier rein kopieren :-)
Gruss
Verfasst am: Do Jan 31, 2013 10:18 pm
polo1G60
Anmeldung: 05.01.2004
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General
jo mach mal, bin gespannt ;)
Verfasst am: Fr Feb 01, 2013 8:13 am
polog4ever
Anmeldung: 03.03.2006
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Beiträge: 284
Experte
so das hier kam vorgestern:
Sehr geehrter Herr,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Entsprechend der Pflicht fuer Neuwagen wurde seit dem 01.Januar 1990 kein Fahrzeug fuer den deutschen Markt ohne Leuchtweitenregulierung mehr ausgeliefert.
Auch Ihr Volkswagen Polo mit der oben genannten Fahrgestellnummer und dem Auslieferungsdatum 14.Februar 1990 wurde demnach mit einer Leuchtweitenregulierung ausgeliefert.
Der Polo II Typ 86C wurde bis 1994 mit runden Scheinwerfern ausgeliefert erst mit dem Polo III Typ 230 Steilheck/Typ 231 Stufenheck (Classic)/Typ 231 Kombi (Variant)/Typ 237 Kastenwagen und Kombi (Caddy) ab 1994 kam ein eckiger Scheinwerfer zum Einsatz.
Fuer weitere Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfuegung.
Freundliche Gruesse aus Wolfsburg
Ihre Volkswagen Kundenbetreuung
Habe dann zurückgeschrieben und nach entsprechenden Teilenummern gefragt, damit ich meinen Wagen wieder in den Zustand zurückversetzen kann. Antwort heute morgen: Bitte nennen Sieuns eine Telefonnummer wir möchten dies gerne persönlich mit Ihnen besprechen :-) Ich bin gespannt.
Verfasst am: Fr Feb 01, 2013 8:34 am
Patrick B.
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Moderator
Vor allem hätte ich gerne die Teilnummer der Serienmäßigen "runden" Scheinwerfern um meinen 1992er Polo wieder auf Serienstand um zu rüsten...
Schade das die da so wesentliche Dinge nicht wissen...
nicht wissen ist das eine, aber die Unwissenheit dann noch so zu verkaufen ist schon wieder derb. [b]"Der Polo II Typ 86C wurde bis 1994 mit runden Scheinwerfern ausgeliefert "[/b] Ich meine soviel sollte im Hause VW dann doch noch bekannt sein.
Kennt eigentlich einer hier die Typen 230/231 ist das eine interne VW Bezeichnung für den 6N? Habe ich noch nie gehört.
Gruss
Andre
Verfasst am: Di Feb 05, 2013 3:00 pm
polog4ever
Anmeldung: 03.03.2006
Alter: 41
Beiträge: 284
Experte
so wollte noch kurz vond em Telefonat mit der "Technik" von VW berichten: geredet hat er viel nur rum kam beinahe garnichts.
Kernaussage im Endeffekt war, dass VW anscheinend keine Dokumentation vorlegen kann (angeblich nicht digitalisiert und im Archiv). Fakt ist, es gab im Polo 2 eine LWR (vom Innenraum verstellbar).
Das Model wurde ausgeliefert bis Oktober 1990. MMn muss es eine Ausnahmegenehmigung gegebenhaben für VW (die Pflicht auf LWR bestand ja seit 1.1.90).
Naja ein anderer Prüfer hat uns die Plaketten jetzt gegeben, aber 2 Jahre sind schnell um und dann..... :roll:
Gruss
Andre
Polo 2 immer ohne LWR
Verfasst am: Fr Feb 15, 2013 8:21 am
audi50gl
Anmeldung: 19.10.2008
Alter: 50
Beiträge: 309
Profi
Moin,
ist ja unglaublich, was sich TÜV und Hersteller mittlerweile leisten...
Wenn ich mich recht erinnere, galt die LWR-Pflicht für neu auf den Markt kommende Modelle, nicht für Auslaufmodelle, die innerhalb 1990 eingestellt wurden. Die Ausnahmegenehmigung müsste VW vorlegen können. Hab aber die Zulassungsvorschriften nicht im Kopf. Steht in der STVZO oder einer ECE-R-Norm was dazu?
Im übrigen war es je nach Bundesland möglich, bis 1993 Import-Autos ohne LWR (und ohne Kat!) anzumelden. Mit der Ausnahme war das Saarland sehr großzügig, es gab sehr viele Reimporte mit einer dortigen Tageszulassung. Dann konnte man die Autos anschließend auch innerhalb Deutschlands ummelden.
LWR im 2er ist natürlich absoluter Unfug, genauso wie die runden Scheinwerfer am 2F.
ja, schön wäre wirklich wenn jemand eine Kopie dieser Ausnahmegehmigung besorgen könnte. Ich hatte ja leider keinen Erfolg beim VW Kundencenter.
Keine Lust alle 2 jahre die gleiche Sche.... zu haben.
Gruss
Andre
Verfasst am: Fr Feb 15, 2013 10:05 am
RaveSociety
Anmeldung: 28.10.2009
Alter: 38
Beiträge: 166
Wohnort: Neu Wulmstorf
Junior
moin,
schreib doch mal mit teilenummern der 2f frontmaske, stoßfänger, scheinwerfern usw. zurück, vielleicht revidieren sie ja dann ihre eigene aussage und fangen mal an sich wirklich mit den gestellten fragen zu beschäftigen. ..
beste grüße,
jan
[color=purple]86c - Alles andere ist Servo-klasse...[/color]
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