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habe vor einiger Zeit bei Ebay einen Satz schwarzer Rückleuchten gekauft inkl. einer Verwendbarkeitsbestätigung.Die Rückleuchten wurden schwarz lasiert. Da ich mich dann doch für eine andere Rückleuchtenkombination entschieden habe, habe ich die Leuchten nach einigen Monaten bei Ebay zum Kauf angeboten.
Nach ca. 3 Monaten bekomme ich eine Mail von dem Käufer, in der er mir mitteilt, dass er mit den schwarzen Leuchten angehalten wurde und die Verwendbarkeitsbescheinigung gefälscht sei.Auf Grund dessen habe er ein Bußgeld bezahlen müssen und einen Punkt bekommen.Die Polizei hätte Ihm empfohlen mich zur Rechenschaft zu ziehen und er verlangt jetzt von mir die Rückzahlung von seinem Bußgeld und die Erstattung des Kaufpreises.
[u]Meine Frage: [/u]
Kann er mich wie oben erwähnt belangen und ist nicht der Fahrer des Fahrzeuges dafür verantwortlich was er anbaut?
Gruß Basti
Verfasst am: Do März 02, 2006 6:36 pm
G60 Polo
Anmeldung: 28.04.2005
Alter: 109
Beiträge: 196
Wohnort: Stuggi & Lubu
Junior
HI,
Punkt 1... unwissenheit schützt vor strafe nicht, oder wie war das?... als sie mir meinen polo stillegen wollten war des dennen bums egal.... oTon " Sie fahren mit dem Auto also sind Sie dafür verantwortlich ob das Auto Verkehrssicher ist oder nicht...!"
dennen war es egal was ich erzählt hab, fact ist das nicht du sondern er gefharen ist...... wäre er sich nicht sicher hätte er sie abbauen müssen bzw beim tüv nachfragen...
noch zum Thema eBay, hab ne Grafikkarte verkauft und nach 3 wochen behauptet der käufer sie sei kaputt weil ein riss drin ist, habe er beim kühlerdemontieren bemerkt... :shocker: aber hallo, da vefällt auch die normale garantie und dann kommt er danach von wegen transportschaden nachdem er 3 wochen damit gezockt hat...
sowas gibt es nur bei ebay...! lass dich net stressen... allerdings ist es in DE halt so... RECHT haben un RECHT bekommen sind immer zwei paar schuhe... hast nen rechtschutz? wenn ja, dann lass den einfach machen das ist schwachsinn...!
da könnt ja jeder ne story vom Pferd erzählen wenn er in eine kontrolle kommt. Ausserdem hast die leuchten ja selbst so gekauft und die urkundenfälscherei wäre somit nicht auf deinem mist gewachsen und dir hätte es schließlich genauso passieren können...!
und aus solchen gründen zahl ich mittlerweile lieber meinen AdvoCard beitrag und geb einfach alles weiter..!
hoffe das klärt sich....
gruß
Verfasst am: Fr März 03, 2006 12:32 pm
f.town g40
Anmeldung: 01.09.2004
Alter: 39
Beiträge: 617
Wohnort: Falkensee (bei Berlin)
Meister
Hi,
1. Unter uns Pastorentöchtern: Es gibt für solch glasierte tiefschwarze Rückleuchten doch eh nie TÜV. Auch nicht mit irgendwelchen Bescheinigungen.( Das die gefälscht sind is eh klar).
2. Der gute Junge hat einen Privatkauf getätigt wo eigentlich immer gekauft wird wie gesehen.
Und nach drei Monaten.....ich bitte dich.......er ist doch nicht beim MediaMarkt.
3.ER muss sich vorher erkundigen ob er damit fahren darf oder nicht.
Und an seiner Stelle hätte ich soetwas eh nicht bei Ebay gekauft.
Wenn die Dinger legal wären dann denke ich mal hätte sie auch schon irgendein Tunninghandel im Angebot. Oder?
Also mach dich nicht sonderlich heiß.
Gruß
f.town
!!!Hardcore for LIFE!!!
Verfasst am: Mi Apr 02, 2008 9:25 pm
G40-Junkie
Anmeldung: 03.03.2008
Alter: 37
Beiträge: 48
Wohnort: Borken(Hessen)
Junior
Habe auch diese lasierten Leuchten drin!Wurde von der Polizei angehalten und musste dann zum TüV!Nachdem ich mich mit dem TüV Prüfer unterhalten habe und ich ihm das Schreiben gezeigt habe hat er mir bestätigt das dieses Schreiben wirklich existiert!Daraufhin bin ich zur Polizei gefahren und es ihnen so erzählt wie es mir der TüV Prüfer gesagt hat und alles war in Ordnung!
Anmerkung:
Ich kannte weder Prüfer noch Polizist und es war eine TüV-Prüfstelle und keine Hinterhofabnahme!
Jeder Tag ist ein sch... Tag,man muss nur das beste daraus machen!
Verfasst am: Fr Apr 04, 2008 3:30 pm
polo1G60
Anmeldung: 05.01.2004
Beiträge: 3190
Wohnort: Saarland
General
defentiv stimmt das nicht. wenn es das schreiben ist, was ich meine, was es zu scheinen ist,ist es zwar keine faelschung, aber wurde nie erstellt, um damit rueckleuchten zu vertreiben.
dieses schreiben, dass da beiliegt ist offiziell nicht das papier wert, worauf es steht.
ich werd das rundschreiben mal raussuchen, worauf jeder sachverstaendige gewarnt wird, auf grund dieser bestaetigung eine positive hu, bzw. eine abnahme durchzufuehren.
gruss
manfred
Verfasst am: Mo Jan 12, 2009 9:59 pm
Flize
Anmeldung: 12.01.2009
Alter: 29
Beiträge: 8
Wohnort: Horb a. Neckar
Forum-Tester
damit wäre geklärt ob ich im Feb mit meinen schwarzen Rückleuchten durch die HU komme, ihr raubt mir meine letzte Hoffnung :-)
Verfasst am: Mo Jan 12, 2009 10:04 pm
polo1G60
Anmeldung: 05.01.2004
Beiträge: 3190
Wohnort: Saarland
General
das kannst de vergessen. wer ein bisschen ahnung hat, der merkt es direkt.
ausserdem beim tuev kostet es nur einen erheblichen mangel und ne wiedervorfuehrung, schlimmer waere ein unfall, wo sie dir nachweisen koennten, dass der hintermann wegen diesen leuchten nicht rechtzeitig bremsen konnte, weil er sie zu spaet gesehn hat.
ja jetzt kommt zwar wieder, die dinger sind doch genau so hell wie serie, aber glaub mir der gutachter vor gericht wird dich eines besseren belehren.
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